Saisonale Grippe 2010/11

Die Grippe ist da, meist als Influenza A(H1N1) 2009! Der epidemiologische Schwellenwert der Grippe ist seit 9 Wochen überschritten.  Hier zusammengefasst die aktuelle Lage und unsere Empfehlungen:

Aktuelle Lage in Europa

 

Aktuelle Lage in der Schweiz Klicken auf Bild zum Vergrössen
 
Im Sentinella-Überwachungssystem zeigt sich eine sinkende Inzidenz von Grippeverdachtsfällen ( Woche 8 24.9 Verdachtsfälle auf 1’000 Konsultationen, Woche 7/2011: 31.1/1’000; Woche 6/2011: 35.5 Verdachtsfälle/1’000 Konsultationen, ). Dies entspricht hochgerechnet einer Gesamtinzidenzrate von 217 grippebedingten Konsultationen pro 100’000 Einwohner. Die Rate liegt damit seit neun Wochen über dem nationalen epidemiologischen Schwellenwert. Die Inzidenz ist nun bei den 0- bis 4-Jährigen am höchsten. In allen Sentinella-Regionen besteht weitverbreitete Grippeaktivität (Details und aktuelle Lage BAG).
 
Der Anteil influenza-positiver Proben betrug in der Woche 8 63% (31 positive Proben), davon fanden sich in 29%  Influenza A(H1N1) 2009 und in 71% Influenza B. Überlappend auf die H1N1(2009)-Welle scheint nun eine überlappende Influenza B-Welle zu folgen.
  
Was ist zu tun ? (Empfehlungen Infektiologie/Spitalhygiene KSSG; siehe auch Abklärung und Therapie)
  1. Impfen: Die wichtigste Massnahme, sich und andere zu schützen, ist die Impfung. Sie ist angezeigt bei Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko oder nahen Kontakten zu solchen Personen. Insbesondere Personal im Gesundheitswesen mit Patientenkontakt hat hier eine hohe Verantwortung. Natürlich können sich auch alle anderen Personen gegen die saisonale Grippe impfen lassen (Medieninformation BAG).
    Der Grippeimpfstoff enthält die beiden zirkulierenden Virenstämme (H1N1(2009) und Influenza A) sowie einen Influenza B-Stamm. Der reguläre Impfstoff ist nicht adjuventiert. Personen ab 65 und Personen mit Immunsuppression empfehlen wir den adjuvantierten Impfstoff (s. Bericht Vergleichsstudie).
  2. Allgemeine Massnahmen: Weiterhin gilt: Häufig Händewaschen (bei der Arbeit mit Patienten Händedesinfektion) und Hustenettikette. Erkrankte Personen sollen zu Hause bleiben. Isolierung oder Quarantänemassnahmen für Exponierte sind nicht sinnvoll und werden auch gemäss BAG nicht empfohlen.
  3. Diagnostik: Abstriche auf H1N1 sind in der Praxis nicht notwendig, am KSSG werden sie nur bei Patienten mit schwerem Verlauf und Hospitalisation durchgeführt.
  4. Therapie: Eine Therapie mit Oseltamivir kann bei allen Erkrankten, die sich frühzeitig  (innert 6-12 Stunden) in einer Praxis melden, angeboten werden, muss aber eventuell vom Patienten selber bezahlt werden (Limitatio).
    Obwohl in der Literatur die Wirkung bei Risikopatienten und schweren Fällen nicht konklusiv bewiesen ist (Jefferson, BMJ, 2009), empfehlen wir die möglichst frühzeitige Gabe (innert 48 h seit Auftreten von Symptomen) bei Risikopatienten mit Husten, Fieber und grippalen Allgemeinsymptomen sowie bei schwer erkrankten, hospitalisierten Patienten.
  5. Meldung an Kantonsarzt/BAG: Die Meldepflicht für die pandemische Influenza (H1N1)2009 wurde aufgehoben (Link). Cluster sollen aber (wie bei allen anderen übertragbaren Erkrankungen) gemeldet werden (Link zum Formular). 
  6. Hygienische Massnahmen im Spital: Tröpfchenisolation, s. Richtlinien KSSG.