Schweizerische SARS-Guidlines

Die schweizerischen Richtlinien zu Diagnostik und Umgang mit SARS-Patienten wurden vom BAG veröffentlicht. Das Team der Infektiologie des Kantonsspitals St.Gallen hat in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarzt lokale Richtlinien für die Ostschweiz erarbeitet.

Aufgrund der globalen Reisetätigkeit kann ein Auftreten auch in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden. Obwohl die Schweiz von SARS-Verdachtsfällen bisher weitgehend verschont worden ist, sind Richtlinien notwendig, um eine unkontrolierte Ausbreitung der Infektion im Falle eines Auftretens zu verhindern. Bei der Einreise in der Schweiz könnte e.v. eine Erkrankung trotz der Kontrollen auf den schweizerischen Flughäfen noch nicht erkannt werden, da eine Inkubationszeit von 3-5 (max. 10) Tagen besteht und der einreisende Patient daher noch nicht symptomatisch ist.

Empfehlungen und Guidelines das BAG

  • Falldefinition (BAG-Bulletin 2003 Nr.13, 24.03.2003)
  • Empfehlungen zum Follow-up von spitalentlassenen und zu Hause betreuten Personen mit Verdacht auf SARS  (BAG-Bulletin 2003 Nr. 14, 31.03.2003)
  • Reiseempfehlungen des BAG und Länderliste mit Reisebeschränkung

Lokale Guidelines St.Gallen/Ostschweiz

  • Ausführliches Merkblatt zum Umgang mit SARS am KSSG und in der ambulanten Betreuung zu Hause mit Falldefinitionen, Vorgehen bei SARS-Verdacht inkl. Anamneseblatt und Therapierichtlinien.

Für Fragen betreffend der Diagnostik, Therapie und Iolation von SARS-Verdachtsfällen steht Ihnen der infektiologische Konsilararztdienst des KSSG immer zu Verfügung.
Es handelt sich um eine meldepflichtige Erkrankung, welche unverzüglich dem Kantonsarzt zu melden ist! Dieser wird die weiteren Massnahmen koordinieren. Die Nachkontrolle erfolgt in Zusammenarbeit mit der Infektiologie des KSSG.

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