Schutzmassnahmen

Welche Schutzmassnahmen sind anzuraten, was sollte man "bevorraten"?
Grundsätzlich gilt: die Schweiz ist gut gerüstet. Über die letzten Jahre wurden Pläne für einen Pandemiefall detailliert erarbeitet. Die Bevölkerung wird detailliert über die zu treffenden Vorkehrungen informiert werden. Massnahmen des „social distancing“ stehen dabei im Vordergrund, d.h. Massnahmen, durch die über Reduktion von Kontakten in der Bevölkerung die weitere Ausbreitung eingedämmt werden soll.


Kann ich mich selbst schützen, wenn es so weit ist?
Ganz im Vordergrund stehen die persönlichen Hygienemassnahmen:

  • die Hände häufig mit Wasser und Seife waschen oder mit Alkohol desinfizieren. Händeschütteln vermeiden.
  • beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit einem Taschentuch oder dem Ellenbogen bedecken. Taschentuch danach wegwerfen.
  • enge Kontakte vermeiden. Rituale wie Händeschütteln oder Begrüssungsküsse werden überdacht werden müssen.
  • bei Möglichkeit grössere Menschenansammlungen meiden
  • sich möglichst von Personen mit Grippeerkrankung fernhalten (bzw. mindestens 1 m Abstand einhalten)


Atemschutzmasken
in der Schweiz gibt es bislang keinen Grund, Atemschutzmasken zu tragen, ausser in speziellen Situationen, die im allgemeinen das Medizinalsystem in konkreten Verdachtsfällen betreffen. Bereithaltung von Atemschutzmasken wird aber empfohlen. Gesichtsmasken, die regelmässig getragen werden, können eine Grippeinfektion verhinden (siehe unser Artikel zu diesem Thema).

Für die gesunde Bevölkerung gilt: Selbstversorgung mit chirurgischen Masken (gemäss Norm II oder IIR bzw. Euronorm 14683; Masken sollten Bügel haben zur Anpassung an die Nase). Arbeitgeber sollten für die Arbeitnehmenden chirurgische Masken bereithalten (Bezugsadressen für Grossabnehmer: z.B. Firma Lomann und Rauscher, Tel. 071 394 9393, oder Firma 3M, Tel. 044 724 9231). Arztpraxen: ebenfalls chirurgische Masken, ausser bei Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko (Absaugen von Bronchialsekret, Bronchoskopie, Intubation). (Anmerkung: bei den angefragten Grossvertreibern verzögert sich aktuell die Auslieferung von FFP2- Masken).

Wie viele Masken sind erforderlich?  Zu beachten ist die Gesamttragdauer der Masken (chirurgische Masken: 2-3 Stunden, FFP2- Masken 8 Stunden; zudem Wechsel der Maske, wenn diese benetzt ist mit erregerhaltigem Sekret, oder bei sichtbaren Defekten, oder bei Erhöhung des Atemwiderstandes durch Feuchtigkeit).


Tamiflu (Oseltamivir)


Als Privatperson: ist es ratsam, sich einen Tamiflu-Vorrat anzulegen?
Nein. Aktuell besteht in der Schweiz keine Indikation für die Einnahme von Tamiflu (ausser in den äusserst ausgewählten Fällen, ärztlich verschrieben, bei denen Patienten mit Verdacht auf Mexikogrippe gemeldet worden waren).

Auch wenn es in der Schweiz zu einer Epidemie kommen sollte: Tamiflu sollte stets durch einen Arzt verschrieben eingenommen werden. Grund: das Risiko, dass es durch unkontrollierte Einnahme zu einer Resistenzentwicklung kommen könnte, ist hoch.


Arztpraxen: wieviel Tamiflu steht Praxen zu (zur Prophylaxe und zur Therapie)?
Zur Prophylaxe: dies betrifft den Fall, dass es zu einer Pandemie kommt. In diesem Fall muss gewährleistet sein, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt ist. Es wurden strenge Kriterien aufgestellt für die Berechtigung zur Tamiflu-Prophylaxe. Diese Kriterien sollen gewährleisten, dass  ausgewählte Berufsleute, deren Arbeitsausfall dringend vermieden werden sollte (darunter auch Mitarbeiter des Gesundheitswesens) Tamiflu erhalten.

Gemäss Kantonsarzt SG sind pro Arztpraxis maximal 3 Mitarbeiter zur Prophylaxe berechtigt; sind es mehr als 3 Mitarbeiter, braucht es eine Bewilligung des Kantonsarztes.

Zur Therapie: wir empfehlen, 1-2 Packungen Tamiflu zu Therapiezwecken in der Arztpraxis bereitzuhalten (es könnte im Fall einer Pandemie  sinnvoll werden, eine möglichst rasche, dezentrale Behandlung von Patienten durchzuführen. Es gilt aber durchweg: im Verdachtsfall  stets Rücksprache mit der Infektiologie Kantonsspital St. Gallen, Tel. 071 494 1122, oder mit dem BAG).


Wird das Tamiflu reichen?
Es besteht in der Schweiz ein Tamiflu-Pflichtlager, das für 25% der Bevölkerung reicht und im Pandemiefall kontrolliert vom Bund freigegeben und an die Kantone weitergeleitet würde. Der Kanton St. Gallen unter der Leitung des Kantonsapothekers sorgt für die bedarfsgerechte Verteilung.  Zusätzlich besteht ein weiteres Depot zu Prophylaxezwecken (s.o.).

(Anmerkung: warum Tamiflu-Reserven (nur) für 25% der Bevölkerung? Diese Zahl errechnet sich u.a. anhand von Erfahrungen aus früheren (Grippe)Epi-/Pandemien, bei denen bis 25% der Bevölkerung erkrankten. Es ist bekannt, dass längst nicht alle Exponierten auch infiziert werden, und nicht alle der Infizierten erkranken. Zudem erkranken nicht alle gleichzeitig, was das Risiko von Versorgungsengpässen weiter reduziert).

Zur Situation weltweit: die WHO hat 2,4 Mio Tamiflu-Einheiten in 72 Entwicklungsländer verschickt, um auch diese gegen einen möglichen Pandemie-Ausbruch zu wappnen. Die WHO verfügt gemäss Pressemeldungen über regionale Bestände von 2 Mio Packungen Tamiflu und einen Notvorrat von 3 Mio Packungen.

Zudem wurde bei Roche aktuell der Produktionsausschuss erhöht.


Gibt es weitere Mittel gegen die A/H1N1-Grippe?
Ein weiteres gegen die mexikanische Grippe A/H1N1 wirksames Medikament ist Relenza (Zanamivir); anders als Tamiflu, das in Tablettenform eingenommen wird, muss dieses inhaliert werden. Weitere Medikamente sind in Entwicklung.


Impfung


Wann wird eine Impfung gegen die mexikanische A/H1N1-Grippe auf dem Markt sein?
Die Entwicklung eines Impfstoffes wird nach Expertenschätzungen mindestens 3 Monate in Anspruch nehmen.


Nützt die in der letzten Grippesaison eingesetzte Grippeimpfung gegen die mexikanische Grippe A/H1N1?
Es zirkuliert schon seit längerem ein H1N1-Virus, dieses besitzt aber ein menschliches Hüllprotein. Das neue Virus hingegen trägt das Hüllprotein eines Schweins. Bei der letzten Grippeimpfung wurde auch Schutz gegen H1N1-Viren induziert. Ob dieser gegen das neue Virus aber wirksam ist, ist sehr fraglich.