Das brandaktuelle Thema: Vogelgrippe in der Praxis
Vogelgrippe in der Praxis
Prof. Dr. Pietro Vernazza, Kantonsspital St. Gallen
Zusammenfassung Vortrag Vogelgrippe in der Praxis
Aufgrund der Aktualität des Themas Vogelgrippe in der Schweiz wurde der Vortrag "HIV in der Praxis" mit einem Beitrag zur Vogelgrippe ersetzt.
Über die Vogelgrippe gibt es schon Zahlreiche Beiträge auf infekt.ch und ein wichtiger Ausgangspunkt ist sicher die Aufstellung der Richtlinien und Empfehlungen. Der Vortrag hat sich mit den aktuellen Lage der Vogelgrippe beschäftigt, also mit der möglichen aber sehr seltenden Gefährdung von Menschen durch infizierte Vögel. Wir müssen davon ausgehen, dass die H5N1 Infektion bei den Wildvögeln in Europa nun endemisch ist. Dies bedeutet, dass jederzeit mit einem Fund eines Wildvogels mit Influenza gerechnet werden muss, und dass dies eigentlich keine grosse Aufregung verursachen sollte.
Das erste Fallbeispiel befasste sich dann auch mit einer vielleicht häufigen Situation: Eine beunruhigte Mutter, deren Kind einen toten Vogel angefasst hat. Das BAG hat eine Information zu diesem Thema publiziert. Auch hier ist es wichtig zu betonen, dass die Vogel-Mensch Übertragung von H5N1 eine Rarität darstellt. Das Virus verwendet chemisch etwas unterschiedlich konfigurierte Rezeptoren für den Eintritt in das respiratorische Epithel. Mehr dazu in unserem Beitrag: "Ganz so schnell kommt die Pandemie auch nicht".
Interessanterweise haben wir in unserer Conjunktiva den gleichen Rezeptor wie die Vögel im Respirationstrakt. Damit kann man sich erklären, weshalb die meisten der in Südostasien beim Menschen diagnostizierten H5N1-Fälle eine Conjunktivitis zeigten.
Ein zweiter Faktor macht die Infektion des Menschen durch Berührung eines toten Vogels sehr unwahrscheinlich. Praktisch alle Fälle von H5N1 Infektionen beim Menschen erreigneten sich durch Kontakt mit erkranktem Hausgeflügel. Die Viruskonzentration bei Wildvögeln ist um ein vielfaches geringer. Dies dürfte auch die geringere Infektiosität erklären.
Eine klarer Verdachtsfall und somit eine Indikation zu Sofortmassnahmen besteht bei Vorliegen eines Kontaktes mit Hühnern bei Massensterben im Hühnerstall. Hat eine Geflügelzüchter Zeichen einer Grippe, vielleicht auch noch mit Husten (und womöglich Conjunktivitis!) und ist zusätzlich sein Geflügelbetand erkrankt, so muss natürlich mit einer H5N1-Infektion gerechnet werden. Die entsprechenden Abklärungen übernimmt im Kanton St. Gallen der Fachbereich Infektiologie / Spitalhygiene. Der Dienstarzt ist jederzeit erreichbar unter 071 494 1122.
Die vollständige Präsentation des Vortrags von Prof. Dr. Pietro Vernazza (pdf-file) finden Sie hier