Verhinderung von sekundären Infektionen: – Mein Kind ist krank. Darf ich es zur Schule schicken? – Umgang mit kontagiösen Infektionen

Referat von PD Dr. med. Christoph Berger, Oberarzt Infektiologie, Kinderspital Zürich.

Zur Verhinderung von sekundären Infektionen müssen verschiedene Voraussetzungen bedacht werden: Wie hoch ist die Kontagiosität? Wann ist die Quelle überhaupt kontagiös? Kann die Empfänglichkeit für die Infektion beeinflusst werden? Müssen Risikogruppen definiert und speziell beraten werden?

Bei jeder sich epidemisch ausbreitenden Infektion müssen zur Verhinderung von sekundären Infektionen Indexpatienten definiert, der Uebertragungsweg geklärt, der Anteil asymptomatischer an allen infektiösen Personen erkannt, der Schweregrad des Verlaufs mit besonderen Verlaufsformen bei allfälligen Risikogruppen beurteilt sowie Möglichkeiten zur Vermiderung der Empfänglichkeit erwogen werden. Bei den meisten sogenannten „Kinderkrankheiten“ besteht das Problem, dass die Kontagiosität im Lauf der Inkubationszeit, also vor Manifestation erster Symptome beginnt und daher die Expositionsprophylaxe hinterherhinkt. Beim Problem des Schulausschlusses kommen Interessenskonflikte – Recht des Einzelnen auf Bildung versus Anspruch der Allgemeinheit, vor Ansteckung geschützt zu werden – hinzu. Christof Berger erwähnt die epidemischen Kinderkrankheiten mit Details zu Epidemiologie, Komplikationsrate, Angaben zu möglichen Impfungen. Zusammenfassend wird bei Varizellen, welche mit Abstand die höchste Inzidenz aufweisen, ein Schulausschluss während 5 Tagen bzw. bis alle Läsionen verkrustet sind empfohlen. Die Komplikationsrate bei Früh- und Neugeborenen sowie Adoleszenten und Erwachsenen liegt wesentlich höher, sodass eigentlich nicht einzusehen ist, warum Schulkinder vor einer Exposition geschützt werden sollen. Masern sind bei uns selten, es gibt aber immer wieder kleine Epidemien, die Kontagiosität ist sehr hoch, die postexpositionelle Impfung wird bei „outbreaks“ empfohlen. Zur Dauer des Schulausschlusses gibt es allgemein schlechte Daten, es werden ebenfalls fünf Tage empfohlen. Röteln sind eine harmlose Kinderkrankheit, die einzige dramatische Komplikation tritt bei der intrauterinen Transmission im ersten Trimenon auf, wodurch sich die dringende Impfempfehlung ergibt. Ein Kind mit Scharlach sollte bereits 24h nach Behandlungsbeginn nicht mehr kontagiös sein und darf deshalb wieder in die Schule gehen. Eine Infektion mit Kopfläusen wird als Beispiel genannt, bei dem der Schulausschluss nur durch Ekel und Hysterie begründet wird. Die Behandlung muss eine Dekontamination der Umgebung durch Waschen >60Grad, Zimmer staubsaugen, nicht waschbare Gegenstände tiefkühlen etc begleitet werden. Eine offene Tb ist bei Kindern äusserst selten, der Schulausschluss nur bei mikroskopischem Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum gerechtfertigt.

 Die vollständige Präsentation des Vortrags von PD Dr. Christoph Berger (pdf-file) finden Sie hier.