Rechtsfragen in Zusammenhang mit HIV und Pensionskasse

Muss ich der Pensionskasse meine HIV-Diagnose bekannt geben? Erfährt mein Arbeitgeber über die Pensionskasse von der Krankheit? Für solche und ähnliche Fragen empfielt sich die Rechtsberatung der AIDS Hilfe Schweiz.

ArbeitGesundheitsfragen der Pensionskasse bei Stellenwechsel
Bei der obligatorischen Pensionskasse (BVG), welche das Minimum versichert, werden alle Personen zu gleichen Bedingungen aufgenommen, also keine Gesundheitsfragen gestellt. Bei Leistungen über das gesetzliche Minimum hinaus dürfen Fragen im Zusammenhang mit bereits durchgemachten oder bestehenden Krankheiten gestellt werden. Die Versicherung kann einen Vorbehalt auf HIV-Erkrankungen machen für höchstens 5 Jahre.

Ist dieser Vorbehalt bereits in der Pensionskasse vom früheren Arbeitgeber gemacht worden, muss diese Zeit angerechnet werden.Der Arbeitgeber gibt das Formular zum Ausfüllen an den Arbeitnehmer. Dieses kann vom Arbeitnehmer direkt an die Pensionskasse geschickt werden, so dass der Arbeitgeber nichts erfährt von HIV-Positivität. An die Pensionskasse sollte ein Begleitbrief geschickt werden, mit der Bitte, dem Arbeitgeber die HIV-Positivität nicht bekannt zu geben.

Auskunft
AIDS-HILFE CH, Konradstrasse 20, Postfach 1118 Zürich Tel: 01 447 11 11 Fax: 01 447 11 12 E-mail an:Claudia Steinmann,AHS

aus SWISS AIDS NEWS, Medizin Recht HIV AIDS, Magazin der AHS, erscheint zweimonatlich Weiterführende Info (AIDS-Hilfe CH)