Prävention der Übertragung von HIV, HBV und HCV von der Mutter auf das Kind

Das Wichtigste ist daran denken, dass bei einer werdenden Mutter, oder bei einer Frau die sich überlegt eine Mutter zu werden eine Infektion mit den oben beschriebenen Viren vorliegen könnte. Im weiteren Text ist kurz beschrieben wie eine solche Abklärung betrieben werden kann.HIV:
Bei Kinderwunsch sollte eine Frau, wenn ein Ansteckungsrisiko bestanden hat einen HIV-Test durchführen lassen bevor sie schwanger wird. In der Frühschwangerschaft sollte der HIV-Test, wenn nicht schon durchgeführt, obligat sein, mit entsprechender Information das ein positives Ergebnis noch keine Diagnose bedeutet (Aufklärung ist sehr wichtig, vor allem um Panik zu vermeiden). Sollte aber doch eine HIV-Infektion vorliegen muss das weitere Vorgehen gut geplant werden können.Dann ist empfohlen ca. um die 22. Schwangerschaftswoche eine antiretrovirale Therapie zu beginnen. Dabei muss es sich immer um eine Kombinationstherapie handeln und diese sollte immer von einem Spezialisten begleitet werden. Eine gute Begleitung von Geburtshelfer und HIV-Spezialist in dieser Phase ist sehr wichtig. Die Geburt muss geplant werden: Es ist eine Plan-Sectio um die 36/37 SS-Woche empfohlen (Notfallsektion noch bei Blasensprung <4 Stunden indiziert). Des weiteren wird eine perioperative Chemoprophylaxe (zum Schutze des Kindes) mit AZT empfohlen. Nach der Geburt wird der Verzicht auf das Stillen empfohlen und für die Kinder eine prophylaktische Behandlung mit AZT über ca. 6 Wochen. Spezielle Gegebenheiten sollen immer mit dem HIV Spezialisten besprochen werden. HBV:
In den Impfempfehlungen ist es heute Standart dass junge Frauen geimpft sein sollten. Wichtig ist noch nach der Impfung den Impferfolg zu kontrollieren. Frauen die noch nicht geimpft sind sollten das beim Schwangerschaftswunsch noch durchführen lassen. Bei fehlender Impfung oder bei nicht-Ansprechen auf eine Impfung ist bis Ende 2. Schwangerschaftsdrittel ein Screeningtest empfohlen . Ist der negativ, sind keine weiteren Kontrollen vorgesehen. Ist er positiv muss abgeklärt werden ob eine Immunität vorliegt oder ob die Frau infektiös ist. Sollte zum Zeitpunkt der Geburt noch keine Hepatitis Abklärung erfolgt sein, sollten dann die Parameter die über Immunität oder Infektiosität entscheiden notfallmässig abgenommen werden. Bezüglich Mutter ist dann kein unmittelbarer Handlungsbedarf, sie darf stillen. Das Neugeborene sollte dann direkt nach der Geburt bis maximal 48 Stunden danach aktiv und passiv geimpft werden, wenn die Mutter Hbs-AG pos. oder anti-HBc-AK pos. und anti-HBs-AK neg. ist. Die Impfung muss dann nach einem Monat und sechs Monaten vervollständigt werden.

HCV:
Die gesamte Datenlage ist sehr unsicher. Bei entsprechender Risikoanamnese (vor allem bei aktuellen oder ehemaligen Drogenmissbrauch) können HCV-AK bestimmt werden. Gegebenenfalls kann man in der Schwangerschaft noch die Viruslast bestimmen und wenn die positiv ist, das heisst es liegt eine chronische HCV-Infektion vor, dann kann man eine Plan-Sectio mit der Mutter besprechen, ohne dass man sicher weiss ob das auf die Übertragung auf das Kind einen Effekt hat. Auch in Bezug auf das Stillen gibt es keine gesicherten Daten. Ein Verzicht kann evtl. sinnvoll sein, dazu muss das aber individuell mit der Mutter besprochen werden. Generell soll die Mutter dann aber auch noch über Hepatitis C und die Behandlungsmöglichkeiten für sich selber aufgeklärt werden.