Ort: Uni Zürich, Rechtswissenschaftl. Institut Referent: Diverse
Am 3. September 2012 veranstaltet das Kompetenzzentrum Medizin – Ethik – Recht Helvetiae (MERH), unterstützt durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG), eine Tagung zum Thema:
«HIV-Test und Informed Consent».
Bislang wurde davon ausgegangen, dass der HIV-Test nur nach Einwilligung des zuvor über den Test und die Testfolgen aufgeklärten Patienten zulässig ist. Neuere Erkenntnisse weisen jedoch darauf hin, dass HIV-Infektionen regelmässig zu spät diagnostiziert werden. Die Fachkommission Klinik und Therapie (FKT) publizierte deshalb im März 2010 im BAG-Bulletin die Empfehlung «Der HIV-Test auf Initiative des Arztes: Empfehlungen zur Durchführung bei Erwachsenen». In diesem Text wird die bisherige Doktrin «Kein HIV-Test ohne vorgängige Information des Patienten über den Test» in einem speziellen Sett ing relativiert. Im Rahmen der Tagung soll diese Relativierung des Informed Consent aus medizinischer Sicht, aus der Sicht der Gesundheitspolitik, der Prävention und aus der Sicht Betroff ener sowie unter verschiedenen rechtlichen Aspekten diskutiert werden. Wann und wie soll der HIV-Test künftig zum Einsatz gelangen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten? Und gibt es allenfalls praktikable Möglichkeiten, mit de nen Gesundheitsschutz und persönliche Freiheit vereinbart werden können (z. B. Test als Standard mit Optout-Möglichkeiten)?