1. Mai 2015

Hepatitis C Therapie bei Zirrhose: 12 Wochen meist genug!

Wegen reduzierter Ansprechraten und vermehrter Toxizität der Behandlung ist eine antivirale Therapie bei Patienten mit Zirrhose besonders problematisch.

In den klinischen Studien mit den neuen Interferon-freien Behandlungsregimen mit DAAs (direct acting antivirals) sind aber gerade diese Patineten oft unterrepräsentiert. Dies macht es schwierig, die optimale Therapie zu wählen.

In der Schweiz stehen aktuell 2 Interferon-freie Kombinationstherapien für Patienten mit Hepatitis C Genotyp 1 und kompensierter Leberzirrhose zur Verfügung:

  • Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir + Dasabuvir +/-  Ribavirin
  • Sofosbuvir/Ledipasvir +/- Ribavirin

Reddy et al. haben nun  in einer post hoc Analyse von 7 klinischen Studien die Daten der Zirrhose-Patienten, die mit dem Kombinationspräparat Sofosbuvir/Ledipasvir behandelt wurden, zusammengetragen. Alle Patienten erhielten SOF/LDV für entweder 12 oder 24 Wochen, mit oder ohne Ribavirin. Beurteilt wurde, ob das Hepatitis C-Virus 12 Wochen nach Therapieende nicht mehr nachweisbar im Blut (= SVR12), weil dies mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Ausheilung der Hepatitis C entspricht.

Insgesamt handelte es sich um 513 Patienten, die Mehrheit (69%) hatte schon eine erfolglose Therapie hinter sich.

Die Resultate waren wie folgt:
a)
Wirksamkeit

  • Bei Behandlungs-naiven Patienten war die Erfolgsrate nicht oder minimal von der Behandlungsdauer oder der Zugabe von Ribavirin abhängig.
  • Vorbehandelte Patienten mit 12-wöchiger Behandlungsdauer ohne Ribavirin hatten eine leicht tiefere Erfolgsrate von 90% (versus 96% mit Ribavirin).

Reddy_txResponseb) Sicherheit:

  • Insgesamt gute Verträglichkeit (Kopfweh 23%, Müdigkeit 16-19%, Asthenie 14-16%, schwere Nebenwirkungen (SAE) 2%)

Konklusion:
Eine Therapiedauer von 12 Wochen genügt bei Patienten mit HCV-Genotyp 1 und kompensierter Leberzirrhose bei einer Behandlung mit Sofosbuvir/Ledipasvir. Vorbehandelte Patienten profitieren wahrscheinlich von der Zugabe von Ribavirin. Dafür braucht es eine Kostengutsprache der Krankenkasse.