Neue BAG-Empfehlungen zur Durchführung des HIV-Tests
Wir verweisen auf eine neue Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für sexuelle Gesundheit (EKSG) und der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (SGInf).
Im Wesentlichen geht es darum, die Ärzteschaft auf wichtige Indikatorkrankheiten hinzuweisen, bei denen heute auf Grund europäischer Studiendaten eine HIV-Testung zwingend durchgeführt werden sollte. Da das Nichtdurchführen eines HIV-Testes in bestimmten Situationen auch rechtliche Konsequenzen haben könnte, empfehlen wir Ihnen die folgende Lektüre des BAG:
Quelle: BAG-Bulletin 18.11.13,