Schwedisches Gericht anerkennt EKAF-Statement
Ein Schwedisches Appellationsgericht hat im Oktober das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und einen HIV-positiven Mann, der mit vier Partnerinnen Sex ohne Kondom hatte, vom Vorwurd der versuchten Körperverletzung freigesprochen.
Der Mann, der zu einem Jahr Gefängnis und 17’000 Euro verurteilt wurde, hat mit Erfolg gegen sein Urteil angekäpft. Er hat zwar zugegeben, dass er seine vier Partnerinnnen nicht über seine Information informiert hat, aber: Er hat sich darauf berufen, dass er ja zum Zeitpunkt der sexuellen Beziehung immer mit einer gut wirksamen HIV- Therapie behandelt war. Damit war er – wie auch das EKAF-Statement vom Januar 2008 verkündet hatte, nicht infektiös und konnte durch sein Verhalten niemanden gefährden.
Das Appelationsgericht unterstützte nun seine Auffassung. Da sich unter einer gut wirksamen HIV-Therapie tatsächlich noch nie eine HIV-Übertragung hat nachweisen lassen, hat das Gericht ihn nun vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung freigesprochen.