Imfpung gegen Schweinegrippe
Die Eidg. Kommission für Impffragen (EKIF) hat am 13.8.09 ihre Empfehlung zur Impfung gegen die neue Influenza A-H1N1v publiziert.
Die Empfehlung berücksichtigt die Tatsache, dass der Impfstoff nicht von einem Tag auf den anderen für die ganze Bevölkerung zur Verfügung stehen wird. Daher hat die EKIF eine sehr vernünftige Regelung vorgeschlagen, wonach diejenigen Personen, welche am stärksten gefährdet sind und das Gesundheitspersonal, welches mit diesen Personen im Kontakt ist, prioritär geimpft werden. Die sind:
- Personen in Gesundheitsberufen und diejenigen, welche Säuglinge unter 6 Monaten betreuen;
- Schwangere (vorzugsweise ab dem 2. Trimenon) oder Frauen nach der Geburt;
- Kinder (ab 6 Monaten)
- Erwachsene Personen mit
- chronischen Herz- und Lungenkrankheiten (insb. kongenitale Herzfehler, Herzinsuffizienz
- Asthma
- Mukoviscidose
- chronischen Stoffwechselkrankheiten (spezielle Diabetes Typ II)
- Niereninsuffizienz
- Erkrankungen des Blutes
- Immunsuppression
- Familienangehörige dieser Patienten und solche von Säuglingen unter 6 Monaten
Personen über 65 Jahre haben einen gewissen Schutz gegen das Grippevirus A H1N1/09. Aus
diesem Grund werden sie nicht als erste Priorität in die Impfungen eingeschlossen.
Allen anderen Personen empfiehlt die EKIF die Impfung ebenfalls, sobald genügend Impfstoff vorhanden sein wird.
Die EKIF hat weiter auch klar gemacht, dass die aktuelle Bedrohungslage keine rasche Imfpung der Bevölkerung notwendig macht, wie dies für die präpandemische Impfung gegen die Influenza A-H5N1 ("Vogelgrippe") geplant worden wäre.