Vorläufige Empfehlungen zum Schulausschluss bei H1N1v-Erkrankungen
Die Frage des Umgangs mit Schülern die Kontakt mit H1N1- infizierten Personen hatten, bereitet grosse Schwierigkeiten. Wir geben einen Konsens der Ostschweizer Kantonsärzte und der Infektiologie St. Gallen wieder.
Zur Zeit liegen noch keine Nationalen Richtlienen für den Umgang mit H1N1-Erkrankungen vor. Dies ist eine vorläufige Haltung der Infektiologie St. Gallen in Abstimmung mit dem Kantonsarzt St. Gallen unter Berücksichtigung von Diskussionen mit weiteren Infektiologen und Spezialisten des BAG.
Ausgangslage:
Die Schliessung von Schulen gehört zu den effizientestes Massnahmen zur Unterbrechung der Transmissionskette von Influenza-Viren. Gleichzeitig ist die Massnahme aber auch in den meisten Fällen nicht durchführbar, da alternative Betreuungsstrukturen fehlen. Jeder Fall muss individuell abgeklärt werden, doch einige Richtlinien, die wir hier als unverbindlich wiedergeben, könnten bei der Entscheidungsfindung helfen.
Wann Sprechen wir von Kontaktperson?
Eine Person, die mit einer erkrankten Person (Verdacht oder bestätigt) in den 24 h vor Symptomausbruch und bis zur Diagnose (resp. Beginn Isolationsmassnahmen) im gleichen Haushalt gelebt hat.
Problem: Erkrankung in Familie eines Kindes im Vorschulalter (<7J, naher Kontakt Voraussetzung)
- Übertragungsrisiko ist sehr hoch
- solange Epidemie noch nicht etabliert, lohnt sich Quarantäne (7 Tage seit letztem ungeschützten Kontakt)
- Kind bleibt zu Hause, falls Betreuung in Familie gesichert
- Schulausschluss ist sinnlos, wenn das Kind mit anderen Kindern spielen geht.
- Einhalten der allgemeinen Hygienemassnahmen in Familie besonders beachten
- Einhalten der Hygienemassnahmen bei infizierter Person beachten
Problem: Betreuungs-/Lehrperson Kinderkrippe/Kindergarten ist selbst Kontakperson
- Beispiel: Partner im selben Haushalt erkrankt
- Übertragung auf Kinder in Inkubationszeit nicht ausgeschlossen
- Hygienemassnahmen (Maske bei Kontakt < 1 m, also immer) könnten schwierig sein
- Empfehlung: Lehrperson bespricht mit Leitung Möglichkeiten der Vertretung.
Problem: Kind ab 1. Primarklasse ist Kontakperson
- Kind kann Schule besuchen
- Einhalten der allgemeinen Hygienemassnahmen in Familie und in der Schule
- Individuelle Abklärung je nach Schulsituation gemäss Empfehlung BAG für Kontaktpersonen
- Lehrperson beobachtet Kind und schickt es bei Krankheitszeichen sofort nach Hause
Problem: Lehrperson ab 1. Primarklasse ist Kontakperson
- Übertragung auf Kinder unter Einhaltung Hygienemassnahmen unwahrscheinlich
- Händeschütteln mit Kindern vermeiden
- Bei Anzeichen von Krankheitssymptomen (Kopf- Gliederschmerzen, Husten, Fiebergefühl) sofort Unterricht abbrechen, Schulleitung informieren, Hygienemassnahmen intensivieren (Isolation)
Problem: Häufung von Fällen in Klasse / Schule
- Zur Zeit noch selten zu erwarten, Abklärung wenn mehr als 3 Schüler/Lehrpersonen krank
- Entscheid Schulschluss individuell zu fällen mit Schulleitung, Kantonsärzten, Infektiologen, Schularzt
- Hygienemassnahmen forciert durchsetzen
- Im ganzen Schulhaus kein Händeschütteln zur Begrüssung
- Information der Eltern. Diese sollen Kinder beobachten und Krankeitsfälle Schularzt melden.
- Lehrpersonen beobachten Schüler bezüglich Krankheitszeichen
- Schulschliessungen (Ausnahmen!) grundsätzlich für 7 Tage, dann Neubeurteilung
- Wenn Pandemie in Region weitverbreitet, sind Schulschliessungen zwecklos.