Abklärung und Therapie von Patienten mit Verdacht auf pandemische Grippe (H1N1v)

Im Moment fehlen noch landesweite Richtlinien zur Abklärung und Behandlung von PatientInnen mit Verdacht auf Pandemische Influenza (H1N1v, auch: Schweinegrippe, Mexikanische Grippe). Wir präsentieren hier die vorläufigen internen Richtlinien für das Kantonsspital St. Gallen.

Abklärung bei Verdacht auf H1N1v:

  • Fieber >38.0 und Husten (oder Pneumonie) plus allgemeine grippale Symptome
    (so lange die epidemiologische Schwelle der grippalen Erkrankungen in der Schweiz, welche durch die Sentinella-Ärzte erfasst wird, noch nicht überschritten ist, sollen auch die epidemiologischen Kriterien noch erfüllt sein. siehe epidemiologische Kriterien unten)
  • Alternative Differentialdiagnose ausschliessen
  • Milde Formen möglich, aber keine Meldepflicht.

    • subfebrile Temperaturen (vermutlich >30%!)
    • Keine respiratorischen Symptome (vermutlich klinisch komplikationslos)
  • Virusabstrich nur bei:
  • Hospitalisation oder komplizierter Verlauf
  • Schwangerschaft
  • Vorliegen von Risikofaktoren (s. unten)
  • Patient arbeitet beruflich mit besonders gefährdeten Personen (insbesondere Krippen, Spitäler)
     

epidemiologische Kriterien: Mindestens eines der folgenden Kriterien innerhalb der letzte 7 Tage vor Symptombeginn: Aufenthalt im Ausland; Kontakt mit einem Fall pandemischer Grippe (H1N1)2009; Arbeit mit Influenza A H1N1 2009 verdächtigen Proben im Labor oder Häufung von >3 Personen vom gleichen Ort und gleichen Zeitraum


Meldepflicht und Meldeformular

  • Meldung Fälle:  Die Meldung  erfolgt nur noch bei Hospitalisationsbedürftigkeit oder bei einer Häufung von Fällen >3)  Bitte mit Meldeformular melden.
    (Fälle, die in PanDa(R) eingegeben werden, werden durch Infektiologie automatisch gemeldet)
  • Meldeformular an Kantonsarzt faxen (SG: 071 229 46 09, andere Kantone siehe Liste)

Wer MUSS antiviral behandelt werden?

A) Patienten mit Fieber und Husten (Falldefinition), sollen in folgenden Fällen behandelt werden

  • Schwangere Frauen (höhere Letalität)
  • Kinder unter 5 Jahren (höhere Hospitalisationsrate)
  • Patienten über 65 Jahre (höhere Letalität)
  • Patienten mit chronischen Krankheiten (Liste der Risikofaktoren s. unten)

B) Schwangere Frauen, mit milden Symptomen, welche die Fallkriterien (s. oben) nicht erfüllen, können behandelt werden, falls die Symptomatik für eine Grippe klassisch ist und die wichtigsten Differential-Diagnosen ausgeschlossen wurden.


Sollen gesunde Erwachsene behandelt werden?

  • Gesunde Erwachsene seltener und meist mild erkrankt.
  • Bei Fieber und Husten (oder Pneumonie) höheres Komplikationsrisiko als Jugendliche (1-3% Letalität)
  • Die Behandlung wird z.Z. von der Krankenkasse nicht übernommen.
  • Behandlung zur Abkürzung des Verlaufes sinnvoll wenn Therapie innert 12 Stunden nach Symptombeginn eingeleitet wird.
  • Starterdosis nur wenn im Rahmen einer ärtzlich kontrollierten Abgabe
  • Patient informieren, dass er Kosten übernehmen muss

Welche Vorsichtsmassnahmen sollen Erkrankte einhalten.

  • Isolation bis 24 Stunden nach Entfieberung.
  • Abgabe des Informationsblattes des BAG
  • Information der Kontaktpersonen
  • Kontaktpersonen mit beruflichem Kontakt zu Risikopatienten instruieren (Kantonsarzt, Infektiologie), s. Richtlinien

Wie lange bleiben Erkrankte arbeitsunfähig 

  • AUF 100% bis 24 Stunden nach Abklingen von Fieber und Allgemeinsymptomen.
  • Husten kann noch länger persistieren. für einen schweren Verlauf und eine erhöhte Letalität 

Welche Krankheiten gelten als Risikofaktoren?

  • Asthma
  • COPD
  • Immunsuppression / -schwäche
  • Diabetes
  • eingeschränkter Vitalkapazität (Neuromuskulär, Adipositas, etc.)
  • Chronische Niereninsuffizienz
  • Kardiopulmonales Leiden