Änderungen im Rahmen meldepflichtiger Infektionskrankheiten 2009

Seit dem 1. Januar 2009 ist die geänderte Verordnung des EDI über Arzt- und Labormeldungen in Kraft. Die Verordnung definiert die Krankheiten und Erreger, ihre Meldekriterien und -fristen sowie den Bedarf an Arzt- und Labormeldungen. Sie wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Besonders relevant im Rahmen dieser Aenderungen ist die Anpassung des Punktes "Häufung von Beobachtungen". Innerhalb eines Tages muss mit einem neuen Formular gemeldet werden: Eine Häufung (2 oder mehr Betroffene) meldepflichtiger und/oder nicht-meldepflichtiger Infektionen, welche nicht anders innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden oder ein plötzlich auftretendes, potenziell für die öffentliche Gesundheit gefährliches Ereignis, das Massnahmen der Gesundheitsbehörden erfordert. Hier sind sowohl die diagnostizierende Aerzteschaft als auch die Laboratorien gleichermassen verpflichtet.

Weiter wurde die Meldepflicht von Listeria monocytogenes und enterohämorrhagische Escherichia coli von innerhalb einer Woche auf innerhalb eines Tages gekürzt, um Ausbrüche schneller zu erkennen, abzuklären und nicht zuletzt schneller reagieren zu können.

Betreffend Gonorrhö und Syphilis ist es zu einer Aufhebung der Meldung mit vollem Namen gekommen. Die Personenangaben beinhalten die Initialen, das Geburtsdatum sowie den Wohnort mit Postleitzahl.

Bei Infektionen mit Trichinella spiralis muss es zu einer Personen bezogene Labormeldung innerhalb einer Woche kommen. Dies erlaubt eine gemeinsame Quelle frühzeitig zu erkennen und die Uebertragungskette zu unterbrechen.

Auch wurde das Meldeprozedere im Rahmen HIV/AIDS geändert, indem das Screeninglabor die Adresse und die Telefonnummer des behandelnden Arztes an das Bestätigunglasbor sendet. Das Bestätigungslabor schickt dann das mit einer Fallnummer versehene HIV/AIDS-Ergänzungsformular an die zuständige Aerztin und macht die Meldung an die zuständigen Stellen von Bund und Kanton.

Die Links zu den neuen Verordnungstexten, Meldeformularen und den Meldedaten finden Sie auf der Internetseite des BAG