Vorgehen nach berufsbedingter Exposition gegenüber Blut und Köperflüssigkeiten
Im BAG-Bulletin 31/07 wurde die akualisierte Empfehlung zum Vorgehen nach Exposition gegenüber Blut oder andereren biologischen Flüssigkeiten (EBF) bei Personal im Gesundheitswesen publiziert.
Das durchschnittliche Expositionsrisiko (Nadelstichverletzung etc.) pro Pflegefachperson beträgt in der Schweiz 0.8 EBF pro Jahr. Dadurch besteht für die exponierte Personen ein Risiko für eine Infektion mit HIV oder dem Hepatitis B- oder C-Virus. Ein standartisiertes Vorgehen nach EBF ist ein wichtiger Bestandteil der Strategie zur Prävention berufsassoziierter Infektionen.
Was sind die wichtigsten neuen Punkte?
- empirische HIV-Postexpositionspophylaxe (PEP) mit Truvada 1-0-0 und Kaletra Tbl 2-0-2
- bei negativem HIV-Schnelltest bei der Indexperson (Quelle) kann in der Regel auf eine HIV-PEP verzichtet werden. Ausnahme: In der Anamnese bei der Indexperson gibt es Hinweise auf ein erhöhtes Risiko einer HIV-Infektion in den letzten 3 Monaten
- Keine PEP wenn bei Quelle (unter Therapie oder spontan) HIV-RNA im Blut nicht nachweisbar (<50 kop/ml)
- HBV-Immunglobulingabe (HBIG) nur bei Nonrespondern auf die Impfung (oder fehlender Impfung) und positivem HBsAg-Nachweis bei der Indexperson