BAG-Empfehlung: Asplenie
Die Milz ist eine wichtiges Organ für die Immunabwehr insbesondere der bekapselten Organismen. Personen ohne Milz (Asplenie) können an schwer verlaufenden Infektionen erkranken. Eine neue Empfehlung schlägt einheitliche Vorsichtsmassnahmen vor.
Zur Asplenie kommt es nicht nur nach Operationen, in welchen die Milz wegen Verletzung oder Erkrankung entfernt wird. Auch angeborene Formen sind bekannt und Zustände, bei welchen die Milz zwar vorhanden ist, aber nicht richtig funktioniert. Dies ist z.B. bei der Sichelzellanämie der Fall. Man spricht von funktioneller Asplenie.
Die Vorsichtsmassnahmen nach Milzentfernung waren bisher in der Schweiz uneinheitlich. Im BAG-Bulletin vom 4.12.06 wurde von der SGInf und von der Eidg. Komm. für Impffragen eine neue Empfehlung publiziert, die nicht nur die vorgeschlagenen Impfungen sondern auch die Frühbehandlung diskutiert.
Eine Frühbehandlung sollten Personen mit Asplenie immer dann einnehmen, wenn sie Fieber haben oder von einem Tier gebissen werden nicht innert einer Stunde einen Arzt aufsuchen können. Siehe Tabelle rechts.
Wichtig ist auch der Impfschutz nach (oder besser vor) Splenektomie. Empfohlen wird die Impfung gegen Pneumokokken und Meningokokken. Die Impfung sollte bei Planeingriffen vor der Splenektomie erfolgen, bei Notfallsplenektomie noch vor Spitalentlassung aber nicht in der katabolen Phase der Rekonvaleszenz. Die Pneumokokkenimpfung kann 5-jährlich wiederholt werden.
Im Kantonsspital St. Gallen haben wir seit einem Jahr ein Konzept zur Impfung aller Personen nach Splenektomie. Dabei geben wir auch einen "Asplenie-Pass" ab (kann bei uns bestellt werden).