Vogelgrippe H5N1: Neue Falldefinition (WHO)

Der wichtigste Schritt zur raschen Erkennung einer Epidemie ist die rasche und möglichst präzise Erstellung einer Falldefinition. Die WHO hat am 29.8.06 ihre Falldefinition für die H5N1-Influenza Erkrankung beim Menschen neu formuliert.

In ihrer Mitteilung vom 29.8.06 betont die WHO die Notwendigkeit einer International einheitlichen Diagnostik von Fällen mit vermuteter oder bestätigter H5N1 Influenza. Der WHO gemeldet werden sollen Verdachtsfälle und gesicherte Fälle. Für Personen, welche noch unter Abklärung stehen, schlägt die WHO einheitliche Abklärungen vor.

Die WHO definiert als:

H5N1-Verdachtsfall:
– Person mit akuter respiratorischer Erkrankung mit Fieber (>38°C), Husten und Atemnot

       UND mind. eines der folgenden Kriterien

  • Engere Kontakt (<1m) mit einer Person, bei welcher H5N1 vermutet oder bestätigt ist.
  • Kontakt (tragen, schlachten, metzgen, federn, kochen) mit Geflügel oder Wildvögeln oder deren Überresten oder Kontakt zu deren kontaminierten Umgebung (Käfigkot, etc) in einer Region, in der eine H5N1 Infektion bei Geflügeln im vergangenen Monat bestätigt oder vermutet wurde
  • Verzehr von rohem oder ungenügend gekochtem Geflügel in einer Region, wo H5N1 Infektionen bei Geflügel oder Menschen im letzten Monat beobachtet oder vermutet wurden
  • Enger Konatkt mit einem Tier (z.B. Katze, Schwein), bei welchem eine H5N1 Infektion gesichert wurde
  • Umgang in Laboratorien oder ähnlichen Einrichtungen mit Proben von Tieren oder Menschen, bei welchen eine Infektion mit H5N1 vermutet wurde.

Vermutete H5N1-Infektion:
– Eine Person welche an einem unerklärlichen akuten respiratorischen Versagen verstorben ist, welche epidemiologisch (Zeit, Umstände und Ort) mit einem Verdachtsfall oder bestätigten Fall in Verbindung gebracht werden kann, (Definition 2) 

       ODER

Ein Verdachtsfall, bei dem eines der folgenden Kriterien erfüllt ist (Definition 1):

  • Infiltrate oder Hinfweis auf akute Pneumonie und respiratorisches Versagen (Hypoxämie, Tachypnoe)

oder

  • Positiver Nachweis einer influenza A Infektion aber ungenügendem Labornachweis von H5N1.

Bestätigte H5N1-Infektion:
– Person welche die Kriterien eines vermuteten Falles oder Verdachtsfall erfüllt

       UND mind. einen der folgenden Laborbefunde in einem von der WHO akkreditirten Bestätigungslabor:

  • Isolation eines H5N1 Virus
  • Positives H5-PCR Resultat mit zwei verschiedenen primern
  • Ein mind. vierfacher Titereanstieg in neutralisierenden Antikörpern für H5N1 basierend auf einem akuten Serum, welches innert den ersten 7 Tagen der Symptomatik gewonnnen wurde und einem Rekonvaleszenzserum (letzteres muss einen Titer >1:80 aufweisen).
  • Ein Mikroneutralisations-Titer gegen H5N1 von mind. 1:80 in einem einzelnen Serum 14 Tage nach Symptombeginn. Zusätzlich muss der Test mit einem zweiten Testverfahren bestätigt werden (z.b. Hämagglutionations-Inhibitions-Titer >= +:186 oder H5-spezifischer Western-Blot).

Die wichtigste Neuerung an dieser Diagnose betrifft die Möglichkeiten auch retrospektive Diagnosen zu ermöglichen, wenn keine akute respiratorische Proben zur Erregerdiagnostik mehr vorliegen. Durch diese neue Falldefinition hat die WHO zwei Fälle in Indonesien retrospektiv als gesicherte H5N1-Fälle klassifiziert.