Tollwut in der Schweiz

Seit 1996 ist die Schweiz frei von Tollwut bei Landtieren. Am 2.09.2002 wurde jedoch eine tollwütige Wasserfledermaus in Genf gefunden. Es ist insgesamt die dritte in der Schweiz gefundene tollwütige Fledermaus. Fledermäuse sind in ganz Europa bekannt als Reservoir für Tollwutviren.

Die terrestrische Tollwut, das heisst die Tollwut die landlebende Tiere (insbes. Füchse) betrifft, ist in der Schweiz seit 1996 vollständig verschwunden. Dennoch kann Tollwut bei Fledermäusen nach wie vor jederzeit auftreten, wie das aktuelle Beispiel zeigt. Neben den einheimischen Fledermäusen besteht heutzutage noch ein Risiko der Tollwut-Übertragung bei (Biss-) Kontakt mit Tieren, die aus Endemiegebieten importiert wurden.

Beim Erreger der Fledermaustollwut handelt es sich um ein dem menschlichen Tollwutvirus verwandtes Virus, das allerdings beim infizierten Menschen ebenfalls zum Tode führen kann. Es ist deshalb wichtig beim Umgang mit Fledermäusen Vorsicht walten zu lassen. Die Uebertragung der Tollwut findet meist durch Biss tollwütiger Tiere oder durch Speichelkontakt statt. Personen, die sich mit Fledermäusen beschäftigen, wird eine vorbeugende Tollwutimpfung dringend empfohlen.

Zufällig gefundene tote oder kranke Tiere sollten nicht berührt werden. Kommt es zum direkten körperlichen Kontakt mit Fledermäusen sollte in jedem Fall die Notwendigkeit einer Tollwutvorsorgemassnahme abgeklärt werden. Generell muss aber gesagt werden, das Risiko in der Schweiz mit tollwütigen Fledermäusen in Kontakt zu kommen oder gar infiziert zu werden ist äusserst gering. Die Fledermausschutzverbände schicken regelmässig kranke oder tote Tiere an die Schweizerische Tollwutzentrale zur Untersuchung – seit 1950 sind mit dem aktuellen Fall erst 3 tollwütige Tiere gefunden worden.

Zusammenfassend sollten sich alle Personen oder Berufsgruppen (z.B. Tierwärter, Tierpräparatoren, Verterinäre, Reisende in Tollwutgebiete) mit möglichem Kontakt zu tollwut-virus kontaminiertem Material oder bei Verdacht auf stattgehabten Kontakt bezüglich einer notwendigen Tollwutimpfung oder vorsorglicher Tollwuttherapie beraten lassen. Informationen erhält man bei allen niedergelassenen Infektiologen, Infektiologieabteilungen an Spitälern, bei der Schweizerischen Tollwutzentrale und bei der Abteilung für Epidemiologie und Infektionskrankheiten am Bundesamt für Gesundheit.

Quelle: Bericht BAG Bulletin vom 30.9.02